Pentaprise GmbH (Zirndorf): Den Ansatz, Datenverarbeitung generell von der Patentierbarkeit auszuschliessen, halten wir für begrüßenswert
Winfried Schäfer ist Geschäftsführer der Pentaprise GmbH (Zirndorf). Die Pentaprise GmbH bietet ERP-II Systeme (Enterprise Resource Planning der 2.ten Generation) an, die hauptsächlich von mittelständischen Unternehmen genutzt werden.
Winfried Schäfer
Geschäftsführer der Pentaprise GmbH
Die Flexibilität unseres ERP-Systems bietet unseren Kunden vor allem dann strategische Vorteile, weil es an andere Hard- oder Softwaresystemen angebunden werden kann. Auf Grund unserer breiten Kompetenz auf vielen Feldern der industriellen und betriebswirtschaftlichen Programmierung gelingt es uns, hier in der Regel zeitnah und mit vernünftigem Aufwand die notwendigen Abläufe abzubilden.
Zum Anderen ist damit bei der Entwicklung eigener Software auch jederzeit die Gefahr gegeben, daß man viel Zeit in die Konzeption und auch Realisierung von softwaretechnischer Mechanismen aufwendet und sich erst später herausstellt, daß dieser Ansatz patentrechtliche Probleme aufwirft. Die Einführung von Softwarepatenten würde nun zu der Konzeptions- und Implementiersphase eine weitere Patentprüfungsphase hinzufügen. Damit würden die Kosten für unserer Kunden erhöht, zumal eine Patentprüfung in der Regel nur eine Empfehlung, nicht aber eine Garantie für Nichtverletzung von Patenten gibt.
Wir halten deshalb eine Einführung von Softwarepatenten für einen Akt unnötiger staatlicher Bürokratie und für eine Schwächung der wirtschaftlichen Agilität unseres Standorts. Den durch das Europäische Parlament in der ersten Lesung gewählten Ansatz, Datenverarbeitung generell von der Patentierbarkeit auszuschliessen, halten wir hingegen für begrüßenswert.
